Die Kameralistik ist eine Form der Buchführung die bis heute in den Kommunalverwaltungen praktiziert wird. Die Wortbedeutung von Kameralistik geht auf das lateinische Wort „camera“ zurück, das als „fürstliche Schatztruhe“ übersetzt werden kann.
Das geltende Gemeindehaushaltsrecht wurde in seinen Grundzügen von der ständigen Konferenz der Inneminister und -senatoren der Länder 1971/72 verabschiedet und im Anschluss von den Ländern weitgehend unverändert übernommen. Da im kameralen Gemeindehaushaltsrecht lediglich Einnahmen und Ausgaben nach Fälligkeit im Haushaltsjahr nachgewiesen werden, bleiben alle künftigen Belastungen, welche zwar heute schon dem Grunde nach feststehen, sich aber erst in künftigen Jahren auswirken, unberücksicht ( z. B. Pensionsverplichtungen, Abschreibungen).
Nachdem immer mehr Gemeinden in die "Schuldenfalle" geraten, ihre Haushalte nur noch mit HIlfe von Krediten ausgleichen können und von der Substanz leben, Gebäude verkaufen oder notwendige Investitionen zurückzustellen, musste ein System gefunden werden, das eine höhere Transparenz aufweist und auch die notwendigen Ausgaben der Zukunft berücksichtigt. Bereits in den 90er Jahren versuchte man in Baden-Württemberg ein verbesstertes Haushalts- und Rechnungswesen zu entwerfen, das diese Kriterien erfüllt.
Ziel des neuen Haushaltssystems war die öffentlichen Verwaltungen auf eine doppelte Buchführung umzustellen und die Kameralistik damit aufzugeben.
Was bedeutet eigentlich Doppik?
Doppik ist ein Kunstwort und deutet auf „DOPPelte Buchführung In Konten“ hin. Die Doppik wird auch als ressourcenorientiertes Konzept bezeichnet. Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird in Zukunft durch einen Ergebnis- und Finanzhaushalt ersetzt. Kommunale Haushaltspläne müssen zudem künftig fachliche Ziele und outputorientierte Kennzahlen beinhalten.

Über all die Jahre wurden die Ideen und Konzepte beraten und ausgearbeitet, sodass es erst im November 2003 in der Innenministerkonferenz der Länder gelang, einen Beschluss zu fassen, der eine Reform des Gemeindehaushaltsrechts einleitet. Genereller Leitsatz war die Umstellung „von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen“.
Die einzelnen Länder der Bundesrepublik hatten von da an die Aufgabe, diesen Beschluss in eigenen Gesetzen des Landes auszureifen.
Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung vor, welches letzen Endes der Beschlussfassung durch den Landtag bedarf.

Die doppelte Buchführung ermöglicht den Städten und Gemeinden eine genauere Übersicht über den Vermögensstand, sowie eine optimale Darstellung der Schulden. Die Kameralistik bildet lediglich die Ein- und Auszahlungen eines Haushaltsjahres ab, während bei der Doppik auch Erträge und Aufwendungen mitbetrachtet werden. Die Doppik dient daher einer Darstellung des gesamten Ressourcenverbrauchs. Beim Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ist auch die Rede von einer Drei-Komponentenrechnung. Darunter fallen die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und die Vermögensrechnung.
Die Vermögensrechnung ist mit der Bilanz vergleichbar und stellt das Vermögen einer Kommune und die Finanzierungsmittel gegenüber. Dies wird ebenso wie bei einer betrieblichen Bilanz durch eine Aktivseite und eine Passivseite dargestellt.
Die Ergebnisrechnung beinhaltet die ergebniswirksamen Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die Finanzrechnung ist eine Darstellung aller Ein- und Auszahlungen. Da im kameralen Gemeindehaushaltsrecht lediglich Einnahmen und Ausgaben nach Fälligkeit im Haushaltsjahr nachgewiesen werden, bleiben alle künftigen Belastungen, welche zwar heute schon dem Grunde nach feststehen, sich aber erst in künftigen Jahren auswirken, unberücksichtigt. Die Endsalden der Ergebnis- und Finanzrechnung fließen auf der Aktiv- und Passivseite der Bilanz,also der Vermögensrechnung, ein. Die Vermögensrechnung stellt dann am Ende die Bilanz dar, welche in etwa mit der kaufmännischen Bilanz vergleichbar ist.

Unterschiede zwischen der Vermögensrechnung und der kaufmännischen Bilanz zeigen sich lediglich in der Bilanzdarstellung, sowie bei den Bewertungsmöglichkeiten.
Vorgeschrieben ist nach derzeitigem Stand, dass bis zum Jahr 2016 alle Gemeinden und Städte des Landes Baden-Württemberg auf die doppelte Buchführung umgestellt und somit ihr Vermögen bewertet haben. Das bedeutet für die Kommunen in den kommenden 5 Jahren eine gravierende Änderung im Finanzwesen durchzuführen.
Der Doppik gehört die Zukunft der Gemeinden. Viele Experten erwarten durch sie eine Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen. Erst nach der Umstellung wird man sehen, ob die Gemeinden den Nutzen und die damit verbundene Chance aus der Doppik ziehen.
Diese Seite soll insbesondere auch dazu dienen, diejenigen Kommunen, die die Umstellung noch vor sich haben, mit Tipps und Tricks für die Erfassung und Bewertung des Vermögens zu unterstützen.